Behandlungsablauf Erwachsene

Behandlungsablauf Erwachsene

Behandlungsablauf Invisalign Erwachsene

Termin zur Beratung

Bei Ihrem Beratungstermin in unserer Praxis möchten wir Sie über die Notwendigkeit einer Behandlung und die Möglichkeiten einer Korrektur Ihrer Zahn- oder Kieferfehlstellung informieren. Es erfolgt zuerst eine Untersuchung der Zähne, der Bisslage und der Kaufunktion. Besonders wichtig ist, dass Sie uns bei diesem ersten Termin ausführlich Ihre persönlichen Wünsche und Ziele mitteilen. Für dieses Erstgespräch nehmen wir uns viel Zeit, um all Ihre Fragen zu beantworten. Falls zuhause weitere Fragen auftauchen sollten, können wir gerne einen weiteren Termin in der Praxis oder einen Telefontermin vereinbaren.

 

Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen nur eine kleine Auswahl für Beratungstermine zur Onlinebuchung zur Verfügung stellen können. Wenn Ihnen keiner der angebotenen Termine zusagt, können Sie gerne sich telefonisch nach einem alternativen Beratungstermin erkundigen.

 

Grundsätzlich ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen in jedem Alter möglich, sofern keine Parodontitis (Erkrankung des Zahnhalteapparates) vorliegt. Sollten Sie an einer Behandlung interessiert sein, sei es aus medizinischen oder ästhetischen Gründen, haben Sie die Möglichkeit, einen Folgetermin zur Erstellung der diagnostischen Unterlagen zu vereinbaren, damit ein individueller Therapieplan erstellt werden kann.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur dann, wenn es sich um eine ausgeprägte Bisslage-Korrektur handelt, die nur durch einen kieferchirurgischen Eingriff (Dysgnathie-Operation) korrigiert werden kann. Alle anderen Behandlungen, wie Zahnfehlstellungen, die nach dem 18. Lebensjahr begonnen werden, sind eine Privatleistung. Bei privat versicherten Patienten richtet sich die Kostenübernahme nach dem gewählten Tarif. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Versicherung.

 

 

Diagnostik

Wenn Sie eine Korrektur der Zahn- oder Kieferfehlstellung wünschen, folgt als nächster Schritt die Erstellung der diagnostischen Befundunterlagen, um die Bestandsaufnahme der Ausgangssituation zu dokumentieren und daraufhin einen individuellen Behandlungsplan erstellen zu können.

 

Zu diesen diagnostischen Unterlagen zählen:

  • Abdrücke der Zähne
  • digitale Röntgenaufnahmen
  • Fotos von Gesicht und Zähnen
  • Funktionsanalyse

 

 

Erstellung des Behandlungsplans

Nachdem wir die diagnostischen Unterlagen ausgewertet haben, erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan. In diesem Behandlungsplan werden die Diagnose, der therapeutische Ablauf, die Leistungen und die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung aufgeführt.

 

Privat versicherte Patienten erhalten den Behandlungs- und Kostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und senden ihn an ihre Versicherung. Die Kostenübernahme ist vom gewählten Tarif abhängig, fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach.

 

Bei gesetzlich versicherten Patienten senden wir den Behandlungsplan im Falle einer ausgeprägten Kieferfehlstellung,die nur durch eine Kieferoperation (Dysgnathie-OP) zu korrigieren ist, an die gesetzliche Krankenkasse. Der Befund eines Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, bei dem sich die Patientin / der Patient zwischenzeitlich ebenfalls vorgestellt hat, muss mit dem Behandlungsplan an die Krankenkasse geschickt werden.

 

Wünscht ein gesetzlich versicherter Patient eine Privatbehandlung, z. B. mit Korrekturschienen von Invisalign oder mit einer festen Spange, erhält er von uns einen Behandlungs- und Kostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Behandlungskosten können auf Wunsch bequem in Raten bezahlt werden.

 

 

Planbesprechung

Bei der Planbesprechung erklären wir Ihnen anhand der Befundunterlagen den therapeutischen Ablauf und beantworten gerne all Ihre Fragen.

 

Handelt es sich um eine Behandlung mit Schienen (Alignern) von Invisalign, werden die Zähne mit unserem iTero-Scanner virtuell auf dem Bildschirm visualisiert, damit wir den sogenannten „Clincheck“, d.h. den digitale Behandlungsplan, erstellen können.

 

 

Aktive Behandlungsphase

Ab Beginn der aktiven Behandlung mit dem Einsetzen der Behandlungsgeräte (z. B. Korrekturschienen, Multibracket-Apparatur) werden regelmäßig Kontrolltermine je nach Behandlungsmethode und Bedarf vereinbart. Die Abstände der Kontrolltermine betragen zwischen 4 und 12 Wochen.

 

Für den Erfolg der Behandlung sind die konsequente Mitarbeit der Patientin / des Patienten und das Einhalten der Termine sehr wichtig. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um baldmöglichste Mitteilung und Vereinbarung eines neuen Termins.

 

Während der Behandlungsphase wird je nach Behandlungsmethode und Ausprägung der Zahnfehlstellung eine „Zwischendiagnostik“ erstellt, um den Verlauf der Behandlung zu kontrollieren und um wichtige Informationen für das weitere Vorgehen zu erhalten. Das Ergebnis der Zwischendiagnostik kann in einer der darauffolgenden Sitzungen oder auch telefonisch besprochen werden.

 

Die Behandlungsdauer hängt von Art und Umfang der Zahn- oder Kieferfehlstellung und von den geplanten Behandlungsgeräten ab. Sie variiert daher von Fall zu Fall von wenigen Monaten bis zu ca. 2,5 Jahren.

 

Halbjährliche Routinekontrollen beim Zahnarzt müssen auch während der kieferorthopädischen Behandlung wahrgenommen werden, unabhängig davon, ob mit einer festsitzenden Spange oder Korrekturschienen die Zahnstellung korrigiert wird.  Prophylaxe und professionelle Zahnreinigungen sind weiterhin wichtig, um die Zahngesundheit zu erhalten und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen.

 

 

Stabilisierungsphase / Retentionsphase

Auf die aktive kieferorthopädische Behandlung, wenn das Behandlungsziel erreicht wurde, folgt die passive Stabilisierung (Retention), da Zähne die Tendenz haben, in ihre alte Position zurückzuwandern und sich wieder zu verschieben.

 

Verschiedene Möglichkeiten zur Retention, wie zum Beispiel ein an der Rückseite der Zähne fest fixierter Retentionsdraht („Retainer“) oder Retentionsschienen sichern das Behandlungsergebnis dauerhaft.

 

 

Dauer der Behandlung

Die Behandlungsdauer hängt vom Grad der Zahn- oder Kiefer-Fehlstellung ab. Sehr leichte Fehlstellungen, wie kleinere kosmetische Korrekturen, können oft schon innerhalb weniger Monate korrigiert werden.

 

Die Korrektur von moderaten bis ausgeprägten Zahnfehlstellungen, die eine umfassende Behandlung erfordern, dauert ca. 1-1,5 Jahre.

 

Die Behandlung von ausgeprägten Kieferfehllagen, die durch eine kieferchirurgisch-kieferorthopädische Kombinationsbehandlung korrigiert werden, dauert meist mindestens zwei Jahre.

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