Behandlung gesetzlich / privat

Behandlung gesetzlich / privat

Gesetzlich privat Versichert Kieferorthopädie

Wir bieten allen Patienten eine hochwertige Behandlung – egal, ob gesetzlich oder privat versichert. 

 

Kinder und Jugendliche gesetzlich Versicherte:

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse in Abhängigkeit vom Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung die Behandlungskosten. Die Fehlstellungen werden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt, lediglich die Kosten für die Indikationsgruppen 3-5 werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die vierteljährlich fälligen Eigenanteile von 20% bzw. 10% (ab dem 2. Kind) der Behandlungskosten werden nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Wenn Ihr Kind während der Behandlung konsequent mitarbeitet und alle Termine wahrnimmt, profitieren Sie also auch finanziell von dem Behandlungsergebnis! Die Höhe der Rechnungen über die Eigenanteile hängt von den erbrachten Leistungen in diesem Zeitraum ab.

Auf Wunsch können gesetzlich Versicherte zusätzliche außervertragliche Leistungen erhalten, die privat bezahlt werden müssen. Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Angebote unserer Leistungen, die Sie frei wählen können. Zu diesen Angeboten zählen beispielsweise bei festsitzenden Apparaturen superelastische Bögen, die für eine schmerzarme Behandlung sorgen oder eine Versiegelung zum Schutz der Zahnflächen, auf denen die festsitzende Spange geklebt wird. Auch Keramikbrackets (Schlösschen einer festen Spange), die unauffälliger und ästhetisch ansprechender sind, gehören zu diesen Leistungen.

Es gibt ein vielfältiges Angebot an privaten Zusatzversicherungen, die sich je nach gewähltem Tarif mit unterschiedlich hohem Anteil an den Kosten beteiligen. In manchen Fällen übernehmen Zusatzversicherungen auch die gesamten Kosten einer Behandlung, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten nicht bezahlen, weil entweder nur eine Indikationsgruppe 1 oder 2 vorliegt oder weil ein Patient eine Behandlung mit Korrekturschienen bevorzugt. Die Kosten von Behandlungen mit Korrekturschienen werden von der gesetzlichen Krankenkasse leider nicht übernommen.



Kinder und Jugendliche privat Versicherte:

Die privaten Krankenversicherungen erstatten im Normalfall die Kosten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Abhängig vom gewählten Tarif und Umfang der Versicherung bleibt meist ein Selbstbehalt. Je nach Versicherung und Tarif werden die Kosten für bestimmte Behandlungsgeräte übernommen oder nicht. So könnten z. B. die Kosten für eine Therapie mit Korrekturschienen von der Versicherung übernommen werden, die Kosten für Keramikbrackets, die bei einer festsitzenden Apparatur eingesetzt werden, dagegen nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Versicherung.



Erwachsene:

Die Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Zahnkorrektur werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, mit Ausnahme ausgeprägter Kieferfehlstellungen (Dysgnathien), die nur durch eine kieferchirurgisch- kieferorthopädische Kombinationsbehandlung korrigiert werden können. Ob es sich in Ihrem Fall um eine solche Kieferfehlstellung handelt, kann meist schon während der ersten Untersuchung diagnostiziert werden. Die Auswertung der diagnostischen Unterlagen (Abdrücke, Röntgenaufnahmen, Funktionsanalyse und Fotos) bestätigt dann meist die medizinische Notwendigkeit.

Bei Erwachsenen, die eine kieferchirurgisch-kieferorthopädische Kombinationstherapie benötigen, muss der Patient auch einen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen aufsuchen. Dessen Befund muss dann zusammen mit dem kieferorthopädischen Behandlungsplan bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ein Gutachter, der einem von der Krankenkasse mitgeteilt wird, muss nach Erhalt und Durchsicht der diagnostischen Unterlagen der Kostenübernahme zustimmen.

Gesetzlich versicherte Erwachsene können sich auf eigene Kosten kieferorthopädisch behandeln lassen – sei es aus medizinischen oder kosmetischen Gründen. Gerne beraten wir Sie über eine für Sie geeignete Behandlung.

Es gibt ein vielfältiges Angebot an privaten Zusatzversicherungen für Erwachsene, die sich je nach gewähltem Tarif mit unterschiedlich hohem Anteil an den Kosten beteiligen.

Viele private Krankenversicherungen erstatten in Abhängigkeit vom gewählten Tarif und Umfang der Versicherung die Kosten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit teilweise oder ganz. Fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung nach, ob bzw. inwieweit die Kosten einer Behandlung übernommen werden. 

Wir beraten Sie gerne über die vielen Möglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung im Erwachsenenalter.

Bitte vereinbaren Sie während der kiefer­ortho­pädischen Behand­lung viertel- bis halb­jährlich Kontroll- und Prophylaxe­-Termine bei Ihrem Zahn­arzt.

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