Kosten

Kosten

Kosten für die Zahnspange Kieferorthopädie

Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahre

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind seit 2001 stark eingeschränkt. Erst ab einem bestimmten Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung von Kindern und Jugendlichen unterstützen die Krankenkassen eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Die Fehlstellungen werden je nach Art und Schweregrad in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-5 eingestuft. 

 

Auch die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung wird bei der Einstufung berücksichtigt. Je höher die Einstufung, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Behandlung.

 

Bei „leichten“ Fehlstellungen der Indikationsgruppen 1 und 2 werden die Kosten für eine Behandlung von den Krankenkassen nicht übernommen. 

 

Bei den Fehlstellungen der Indikationsgruppen 3, 4 und 5 beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse zu 80% an den Kosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20% der Behandlungskosten sind der Eigenanteil (bzw. 10% ab dem 2. Kind) und müssen vorerst vom Versicherten bezahlt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung (einschließlich der Stabilisierungsphase) erhält der Versicherte eine Bescheinigung, die er mit den Eigenanteilsrechnungen bei der Krankenkasse einreicht. Daraufhin werden die vierteljährlich fälligen Eigenanteile von 20% bzw. 10% (ab dem 2. Kind) dem Versicherten von der Krankenkasse zurückerstattet.

 

Auf Wunsch können gesetzlich Versicherte zusätzlich außervertragliche Leistungen erhalten, die privat vergütet werden. Dazu gehören z. B. Kiefergelenkanalysen oder besondere Materialien, wie Keramikbrackets.

 

Es gibt ein vielfältiges Angebot an privaten Zusatzversicherungen, die sich je nach gewähltem Tarifvertrag mit unterschiedlich hohem Anteil an den Kosten beteiligt. Liegt eine Zusatzversicherung vor, kann ein Kostenplan mit der Auflistung der erwünschten außervertraglichen Leistungen von uns erstellt werden, damit sie der Versicherte vorab bei der Versicherung einreichen kann.

 

 

Gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre

Die Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Zahnkorrektur werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, mit Ausnahme ausgeprägter Kieferfehlstellungen (Dysgnathien), die nur durch eine kieferorthopädisch- kieferchirurgische Kombinationsbehandlung korrigiert werden können. (Dazu gehört z. B. ein zu weit vorstehender Unterkiefer).

 

Privatbehandlung

Erwachsene können sich, sofern nicht eine ausgeprägte Kieferfehlstellung vorliegt, auf eigene Kosten kieferorthopädisch behandeln lassen – sei es aus medizinischen oder kosmetischen Gründen.

 

Wir beraten Sie gerne über die vielen modernen Möglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung im Erwachsenenalter.

 

Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen zu 80% an den Kosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20% der Behandlungskosten sind der Eigenanteil und müssen vorerst vom Versicherten bezahlt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung (einschließlich der Stabilisierungsphase) erhält der Versicherte eine Bescheinigung, die er mit den Eigenanteilsrechnungen bei der Krankenkasse einreicht. Daraufhin werden die Eigenanteile von 20% von der Krankenkasse zurückerstattet

 

Zusätzliche außervertragliche Leistungen, wie z. B. Keramikbrackets, müssen privat bezahlt werden. Es gibt ein vielfältiges Angebot an privaten Zusatzversicherungen, die sich je nach gewähltem Tarif mit unterschiedlich hohem Anteil an den Kosten beteiligen.

 

 

Privat versicherte Patienten

Bei privaten Versicherungen kommt es bei der Kostenübernahme der Behandlung auf den abgeschlossenen Vertrag an. Wenn eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde, übernimmt die private Krankenversicherung in der Regel die Kosten ganz oder teilweise. In Abhängigkeit vom gewählten Tarif und Umfang der Versicherung bleibt ein Selbstbehalt.

 

Die Abrechnung erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

 

Es ist sinnvoll, vor Behandlungsbeginn den individuell erstellten Behandlungs- und Kostenplan bei der Versicherung einzureichen, um über die Kostenübernahme bzw. die Höhe der Selbstbeteiligung informiert zu sein. Wegen der Vielzahl an Versicherungen und deren Tarife ist es uns nicht möglich, die Versicherten in Fragen der Abrechnung zu beraten.

  

 

Beihilfeberechtigte Patienten

Im kieferorthopädischen Bereich hat sich der Leistungsumfang der Beihilfe dem der gesetzlichen Krankenversicherung angenähert. Die Beilhilfe übernimmt kaum noch höhere Kosten als eine gesetzliche Krankenversicherung.

 

Die Behandlungskosten werden nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet. Allerdings sind nicht alle Leistungen „beihilfefähig“, obwohl sie berechnet werden dürfen.  

 

 

Ratenzahlung

Wenn Sie sich Ihren Traum von geraden Zähnen und einem schönen Lächeln verwirklichen wollen, aber nicht die gesamte Summe einer Behandlung auf einmal bezahlen können oder wollen, können Sie gerne unser Angebot für eine Ratenzahlung annehmen.  

 

Wir beraten Sie gerne!

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