Lockere Zahnspange​

Lockere Zahnspange​

Lockere Zahnspange Kinder und Jugendliche

Behandlung mit herausnehmbaren, losen Zahnspangen

Mit herausnehmbaren, „lockeren“ Zahnspangen werden Kinder überwiegend in einem Alter behandelt, in dem sich ihr Kiefer noch im Wachstum befindet. Es können Zahn- und Kieferfehlstellungen behandelt und in einem begrenzten Maß Kiefererweiterungen durchgeführt werden. Vorteilhaft im Gegensatz zu festen Zahnspangen ist bei einer Behandlung mit herausnehmbaren Geräten die gut durchführbare Zahnreinigung.

Mit losen Zahnspangen können allerdings nicht alle Zahnbewegungen ausgeführt werden, wie sie mit einer festen Spange möglich sind. So können Zähne nur in begrenztem Maß gedreht werden, körperliche Zahnverschiebungen sind kaum möglich. Bei geringem bis moderatem Platzmangel hingegen kann mit einer lockeren Zahnspange viel erreicht werden.

Die Aussprache kann insbesondere beim Tragen einer Oberkiefer-Zahnspange erschwert und undeutlich sein.

Voraussetzung bei Behandlungen mit losen Spangen ist eine sehr gute Mitarbeit. Die tägliche Tragezeit ist abhängig von der Art der Spange, sie muss mindestens zwischen 12 und 14 Stunden betragen. Werden Spangen mit Dehnschrauben wenige aufeinanderfolgende Tage nicht getragen, sitzen die Spangen nicht mehr richtig, weil sich die Zähne inzwischen wieder verschoben haben. Die Spangen sollten dann schnellstmöglich in der Praxis angepasst werden.

Grundsätzlich ist eine Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen im Erwachsenenalter zwar auch noch möglich, aber viele kieferorthopädische Behandlungen sind bei Kindern und bei jugendlichen Patienten schneller, einfacher und unkomplizierter durchzuführen. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Versicherungen nur in sehr wenigen Ausnahmefällen im Erwachsenenalter die Behandlungskosten übernehmen.

 

 

Behandlung im Grundschulalter / Frühbehandlung

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung im Alter von ca. 5-9 Jahren kann die Entstehung bzw. Weiterentwicklung von Gebissfehlentwicklungen oder ausgeprägten Zahnfehlstellungen verhindern. Bei einer Frühbehandlung kann Platz für die bleibenden Zähne geschaffen werden, wenn das vorhandene Platzangebot für den Durchbruch eines permanenten Zahnes nicht ausreicht. In vielen Fällen wird durch eine Frühbehandlung die Entfernung von bleibenden Zähnen im Jugendalter vermieden. Wichtig ist deshalb bereits bei Kindern im Grundschulalter eine Vorsorgeuntersuchung. Gerne können Sie einen Termin zur Beratung vereinbaren, um ggf. den richtigen Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nicht zu verpassen.

Die Behandlungskosten einer Frühbehandlung werden in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, je nachdem, in welche Indikationsgruppe die Zahn- oder Kieferfehlstellung eingestuft wird (kieferorthopädische Indikationsgruppen, „KIG“).

Bei privat versicherten Patienten ist die Übernahme der Kosten tarifabhängig.

 

 

Behandlung mit herausnehmbaren Spangen im späten Wechselgebiss

Im „späten Wechselgebiss“, meist ab 10 Jahren, wenn im Seitenzahnbereich noch Milchzähne vorhanden sind oder wenn diese gerade nach und nach durch bleibende Zähne ersetzt werden, wird meistens eine Behandlung mit lockeren Spangen, z. B.  „Platten“ oder „funktionskieferorthopädischen Geräten“, durchgeführt.

Häufig dient diese Therapie als „Vorbehandlung“ und kann die Behandlungsdauer mit festsitzenden Geräten (Multibracket- oder Multiband-Apparatur) erheblich verkürzen.

Bestimmte fehlerhafte Bisslagen können z. B. mit funktionskieferorthopädischen Geräten, wie Aktivatoren oder Bionatoren, wesentlich einfacher und schneller korrigiert werden als zu einem späteren Zeitpunkt mit aufwändigen Behandlungen.


Herausnehmbare Spangen werden unterschieden in

einzelne Spangen für Ober- oder Unterkiefer (aktive Platten)

Aktive Platten werden mit Drahtelementen an den Zähnen befestigt. In diese Platten werden je nach Notwendigkeit Schrauben zur Dehnung des Kiefers oder zum Platz schaffen eingebaut. Verschiedene angebrachte Federn können mit leichtem Druck auf bestimmte Zähne einwirken, um Zahnbewegungen zu bewirken.



Vorschubdoppelplatten (VDP)

VDP sind zwei einzelne Spangen für Ober- und Unterkiefer, die mit Stegen miteinander verbunden sind und dadurch den Unterkiefer nach vorne bewegen können. Außerdem können die Kiefer geweitet und einzelne Zähne bewegt werden.
Diese speziellen Platten werden immer nur gemeinsam im Ober- und Unterkiefer eingesetzt und haben zusätzlich durch ihre Stege eine positive Wirkung auf die Lage der Kiefer zueinander. Sie werden bei Behandlungen von Kindern eingesetzt, die sich noch im Wachstum befinden. Entscheidend ist auch hier die konsequente Mitarbeit der Patientin oder des Patienten.

Eine Vorschubdoppelplatte vereint die Möglichkeiten der Funktionskieferorthopädie mit denen der aktiven Plattenapparaturen.

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