Behandlungsablauf

Behandlungsablauf

Behandlungsablauf Kieferorthopädie Kinder und Jugendliche

Termin zur Beratung

Bei Ihrem ersten Termin in unserer Praxis erfolgt zunächst eine ganzheitliche Untersuchung der Zähne, der Bisslage und der Kaufunktion. Daraufhin können wir Ihnen eine Empfehlung geben, ob die weitere Entwicklung des Zahnwechsels Ihres Kindes beobachtet werden oder zeitnah eine Behandlung begonnen werden soll. Wir informieren Sie über die Notwendigkeit einer Behandlung und die Möglichkeiten einer Korrektur der Zahn- oder Kieferfehlstellung.

Falls eine Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Kind zur Erstellung der diagnostischen Unterlagen zu vereinbaren, damit ein individueller Therapieplan erstellt werden kann.

Für die Kostenübernahme ist bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren die Einstufung der Zahn- oder Kieferfehlstellung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, „KIG“, wichtig, da die Behandlungskosten nur bei bestimmten Schweregraden als Kassenleistung übernommen werden.

Das Alter einer Patientin / eines Patienten spielt für den Zeitpunkt des Behandlungsbeginns eine untergeordnete Rolle. Je nach Art der Zahnstellung oder des Fehlbisses kann es in manchen Fällen wichtig sein, frühzeitig mit der Therapie zu beginnen. So kann beispielsweise das Kieferwachstum ausgenützt werden oder eine Verschlechterung der Fehlstellung vermieden werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zur Vorsorge bereits im Grundschulalter einen Termin für Ihr Kind in unserer Sprechstunde zu vereinbaren.

Besonders wichtig ist, dass Sie uns bei diesem ersten Termin ausführlich Ihre persönlichen Wünsche und Ziele mitteilen, so dass Sie über die für Ihr Kind möglichen Behandlungsverfahren aufklären können. Für dieses Beratungsgespräch nehmen wir uns viel Zeit, um all Ihre Fragen beantworten zu können.

Aufgrund unserer ganzheitlichen Vorgehensweise kann es möglich sein, dass wir Ihnen die Vorstellung bei einem weiteren Therapeuten (z. B. Logopäden, Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Physiotherapeuten) empfehlen.



Diagnostik

Wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist, folgt als nächster Schritt die Erstellung der diagnostischen Unterlagen, um die Bestandsaufnahme der Ausgangssituation zu dokumentieren und daraufhin einen individuellen Behandlungsplan erstellen zu können.

Zu diesen diagnostischen Unterlagen zählen:

  • Abdrücke der Zähne
  • digitale Röntgenaufnahmen
  • Fotos von Gesicht und Zähnen
  • eine Funktionsanalyse.

 

 

Erstellung des Behandlungsplans

Nach der Auswertung der diagnostischen Unterlagen wird von uns ein individueller Behandlungsplan erstellt. In diesem werden die Diagnose, der therapeutische Ablauf einschließlich der Behandlungsgeräte und die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung aufgeführt.

Zur Klärung der Kostenübernahme reichen wir den Behandlungsplan bei gesetzlich versicherten Patienten bei der Krankenkasse ein. Bei einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse müssen die Eltern des Patienten zunächst vierteljährlich den „Eigenanteil“ über 20% der Kosten (bzw. 10% ab dem 2. Kind) übernehmen; nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden diese verauslagten Kosten der Eigenanteile von der Krankenkasse an die Eltern zurückerstattet.

Privat versicherte Patienten erhalten von uns den Behandlungs- und Kostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und senden ihn dann an ihre Versicherung. Bei privat versicherten Patienten richtet sich die Kostenübernahme nach dem gewählten Tarif. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Versicherung.

 

 

Planbesprechung

An diesem Termin besprechen wir mit Ihnen die Diagnose, die Behandlungsgeräte und den therapeutischen Ablauf.

Wenn die kieferorthopädische Behandlung mit herausnehmbaren Geräten begonnen wird, sind für die Herstellung der Apparaturen Abdrücke des Ober- und Unterkiefers erforderlich, auf denen der Zahntechniker die Spangen herstellen kann. Nach ein bis zwei Wochen können die Zahnspangen dann eingesetzt werden.

Wird die kieferorthopädische Behandlung mit einer festen Spange begonnen, klären wir Sie über die außervertraglichen Leistungen auf, die Sie auf Wunsch frei wählen können. Hierzu gehören z. B. superelastische Bögen für eine schmerzarme Behandlung, die Bracketumfeldversiegelung (Schutzschicht im Bereich der festen Spange) oder ästhetische Keramik-Brackets.


Aktive Behandlungsphase

Die aktive Behandlung beginnt mit dem Einsetzen des ersten Behandlungsgerätes. Von da an werden regelmäßig Kontrolltermine je nach Behandlungsmethode und Bedarf vereinbart. Die Abstände der Kontrolltermine betragen zwischen 4 und 10 Wochen. Während diesen Terminen werden die Behandlungsgeräte kontrolliert und angepasst.

Für den Erfolg der Behandlung sind die konsequente Mitarbeit des Patienten (Tragen des Behandlungsgeräts je nach Anweisung) und das Einhalten der Termine sehr wichtig.

Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um baldmöglichste Mitteilung und Vereinbarung eines neuen Termins. Wenn eine herausnehmbare Apparatur drückt und nicht mehr eingesetzt werden kann oder wenn bei einer festen Spange ein Draht sticht, erhalten Sie meist je nach Dringlichkeit noch am gleichen oder nächsten Tag einen Termin.

Während der Behandlungsphase wird meist eine „Zwischendiagnostik“ erstellt, um den Verlauf der Behandlung zu kontrollieren und um wichtige Informationen für das weitere Vorgehen zu erhalten. Das Ergebnis der Zwischendiagnostik kann mit den Eltern in einer der darauffolgenden Sitzungen oder auch telefonisch besprochen werden.



Stabilisierungsphase / Retentionsphase

Auf die aktive kieferorthopädische Behandlung (wenn das Behandlungsziel erreicht wurde) folgt die passive Stabilisierung, die sogenannte „Retention“ der korrigierten Zahnstellung. Da Zähne die Tendenz haben, in ihre alte Position zurückzuwandern, sind sogenannte Retentionsgeräte notwendig, die verhindern, dass sich die Zähne wieder verschieben.

Verschiedene Geräte, wie zum Beispiel ein an der Rückseite der Zähne fest fixierter Retentionsdraht („Retainer“) oder Retentionsplatten sichern das Behandlungsergebnis dauerhaft. Eine zuverlässige Mitarbeit ist auch während der Retentionsphase sehr wichtig!

Während der Retentionszeit betragen die Abstände zwischen den Kontrolltermin 10 bis 12 Wochen. In der Regel werden Retentionsschiene oder Retentionsplatten ein Jahr lang getragen, ggf. auch länger, wenn kein Lingualretainer eingesetzt wurde.


Abschlussgespräch

In einem Abschlussgespräch mit einer / einem Erziehungsberechtigten wird die Behandlung offiziell als abgeschlossen erklärt. Gesetzlich Versicherten wird die Endbescheinigung ausgestellt, die sie zusammen mit den Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen und den Eigenanteil daraufhin zurückerstattet bekommen.


Ob die herausnehmbaren Haltespangen, die „Retentionsgeräte“, weiterhin getragen werden müssen, wird individuell entschieden.



Dauer der Behandlung

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Behandlungsdauer hängt vom Grad der Zahn- oder Kiefer-Fehlstellung ab. Sehr leichte Fehlstellungen, wie kleinere kosmetische Korrekturen, können oft schon innerhalb weniger Monate korrigiert werden. Die Korrektur von moderaten bis ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die eine umfassende Behandlung erfordern, z. B. sowohl mit herausnehmbaren als auch festsitzenden Apparaturen, dauern meistens zwei bis drei Jahre, in manchen Fällen auch länger.


Frühbehandlungen, die bereits im Alter von 6 bis 8 Jahren begonnen werden, dauern ungefähr 1,5-2 Jahre. Im Anschluss daran erfolgt eine Behandlungspause bis dann im späten Zahnwechsel die Zahnstellung und Bisslage der Kiefer neu beurteilt wird und ggf. eine neue Behandlung begonnen wird. Eine Frühbehandlung kann erforderlich sein, wenn z. B. ein Fehlbiss, wie ein „Kreuzbiss“ oder “Vorbiss“, vorliegt oder nicht genug Platz für die bleibenden Zähne auf dem Kiefer vorhanden ist.

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